Betriebsratsarbeit
Muss ich mit jedem arbeiten – Beschwerderecht
Muss ich mit jedem arbeiten? Kann ich mich beschweren?
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht (Beschwerderecht BetrVG) näher zu bestimmen mit welchen Kollegen ein Arbeitnehmer zusammen arbeiten soll, solange er dem Arbeitnehmer eine Aufgabe zuweist die der vereinbarten Tätigkeit entspricht. .