Handlungsmöglichkeiten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Erforderliches Grundlagenseminar für Betriebsräte
Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat wichtige Mitwirkungsmöglichkeiten eingeräumt. Um die Interessen betroffener Beschäftigter kompetent wahrnehmen zu können und Nachteile abzuwenden, benötigen Sie grundlegende Kenntnisse zu diesem Thema. In dem Seminar „Arbeitsrecht II“ werden die wichtigsten arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Befristung dargestellt.

Kompaktseminar Arbeitsrecht II:
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung
- Kündigungserklärung, Form, Fristen, Zugang und Mängel
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung
- Personenbedingte Kündigung
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl
- Kündigungsschutz
- Allgemeiner Kündigungsschutz (Gesetz und Tarifvertrag)
- Betriebsratsmitglieder und andere schützenswerte Arbeitnehmergruppen
- Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen
- Anforderung und Auswertung aller Unterlagen (Informationspflicht)
- Anhörung und Widerspruch
- Fristen und Fristenversäumnis
- Nichtäußerung des Betriebsrats
- Weiterbeschäftigungsanspruch
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag
- Außergerichtlicher und prozessualer Aufhebungsvertrag
- Form des Aufhebungsvertrags
- Aufklärungspflichten des Arbeitgebers
- Verfahren vor dem Arbeitsgericht
- Zuständigkeiten
- Klageerhebung
- Verfahren
- Beschluss
- Steuer- und sozialrechtliche Fragen
- Arbeitslosengeld (Anspruch, Dauer, Höhe und Bemessung)
- Sperrzeiten wegen Arbeitsaufgabe
- Anrechnung von Abfindungen
- Steuerliche Behandlung von Abfindungen
Referenten:
Fachreferentin / Fachreferent
Freistellung:
Nach §37 Abs. 6 BetrVG. Schulungen zum Arbeitsrecht zählen als Grundlagenseminare und sind für Betriebsräte erforderlich. Alle neu gewählten Betriebsräte haben einen Anspruch auf den Besuch dieses Seminars! Weitere Informationen zum Schulungsanspruch finden Sie hier oder unter „Schulungsanspruch“ in unserem Q&A Bereich.
Seminarkosten:
Die Kosten betragen pro Person € 1.390,00 + MwSt. (zzgl. Tagungspauschale und ggf. Übernachtung / Vollpension).
Nach Eingang der Anmeldung bei EWALD & Partner GbR erhalten Sie die Anmeldebestätigung. EWALD & Partner GbR wird mit der Anmeldung beauftragt, die Seminarkosten mit dem Arbeitgeber abzurechnen.
Termin / Ort:
02.01.2020 bis 31.12.2021 – Auf Anfrage auch als Inhouse-Schulung!
08.02.2021 bis 10.02.2021 – Hamburg
17.05.2021 bis 19.05.2021 – Hamburg
25.10.2021 bis 27.10.2021 – Hamburg
25.10.2021 bis 27.10.2021 – Berlin
Kosten:
Die Kosten betragen pro Person € 899,00+ MwSt.
Nach Eingang der Anmeldung bei EWALD & Partner GbR erhalten Sie die Anmeldebestätigung. EWALD & Partner GbR wird mit der Anmeldung beauftragt, die Seminarkosten mit dem Arbeitgeber abzurechnen.
Dauer:
4 Tage à 8 Blöcke
Ort:
Online
Termin:
15.02.2021 bis 18.02.2021 – Online
09.08.2021 bis 12.08.2021 – Online
Wir bieten das Seminar „Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz I“ auch als Inhouse Seminar an!
Ich bin für Sie da!
Von Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr