Entlohnungsgrundsätzen – Einführung und Anwendung von Entgeltgestaltung
Der Begriff der betrieblichen Lohngestaltung/Entgeltgestaltung ist weit zu verstehen und umfasst die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen sowie die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden und deren Änderung. Betriebliche Entgeltgestaltung ist die Festlegung kollektiver, abstrakter Regelungen, nach denen die Entlohnung im Betrieb vorgenommen werden soll. Es geht um die Strukturformen des Entgelts (Arbeitsentgelt) einschließlich ihrer näheren Vollziehungsformen (betriebliche Lohngerechtigkeit), nicht aber unmittelbar um die Lohnhöhe. Der Gesetzgeber hat in dem Bereich der betrieblichen Lohngestaltung ein möglichst umfassendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates geregelt und Fragen der betrieblichen Lohngestaltung unterliegen dem erzwingbaren Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten, soweit die Angelegenheit nicht durch Tarifvertrag geregelt ist(§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).
Betriebliche Entgeltgestaltung: Betriebe ohne Tarifvertrag:
Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Lohngestaltung
- Lohn- und Gehaltsregelungen im Arbeitsvertrag und in Betriebsvereinbarungen
- Günstigkeitsprinzip
- Gleichbehandlungsgrundsatz und betriebliche Übung beim Lohn
- (Un)zulässigkeit einer Entgeltreduzierung durch Änderungskündigung und nachteiliger Entgeltbetriebsvereinbarungen
Besonderheiten der Entgeltgestaltung in Betrieben ohne Tarifvertrag
- Innerbetriebliche Lohn- und Gehaltsgruppierungen
- Aufstellung eines (detaillierten) Entgeltsystems
- Bestimmung von Entlohnungsgruppen
- Bestimmung von Kriterien für die Entlohnungsgruppen, Untergruppen bei Erfahrungsaufbau, Teilerfüllung
- Auszubildende, Praktikanten und andere befristet Beschäftigte
- Weitere Vergütungskomponenten
- Informationsanspruch des Betriebsrats
- Einführung und Umsetzung von Arbeitsplatzbeschreibungen und Tätigkeitsbeschreibungen
- Vergütungsanpassung bei Tariflohnerhöhung
- Untergrenzen beim Entgelt, Mindestlöhne
- Eingruppierung und Umgruppierung
- Innerbetriebliche Lohn- und Gehaltsgruppierungen
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Lohngestaltung
- Wortlaut des Gesetzes
- § 87 Mitbestimmungsrechte, Inhalt der Mitbestimmung, Initiativrecht des Betriebsrates
- Entlohnungsgrundsatz, Zeitlohn, Leistungslohn
- Änderung von Entlohnungsmethoden
- Freiwillige oder zusätzliche Leistungen
- Leistungsabhängige Entgeltformen
- Auszüge der Rechtsprechung zum Thema „betriebliche Lohngestaltung“
- Vielzahl von „individuelle“ Vereinbarungen über eine bestimmte Vergütung
- Widerrufsvorbehalt
- Freiwilligkeitsvorbehalt
- Zulässigkeitsvoraussetzungen
- Widerruf von Zielvereinbarungen – Zulässigkeitsvoraussetzungen
- Stichtagsregelung
- Rückzahlungsklausel / Entgelt
- Rückzahlungsklausel / Zielboni
- Unbillige Zielfestsetzung
- Bezugnahmeklausel – Kündigung des Anerkennungstarifvertrags lässt
- Gehaltserhöhungen entfallen
- Wortlaut des Gesetzes
Rechtsfolgen bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats
- Unwirksamkeit individualrechtlicher Maßnahmen des Arbeitgebers
- Antrag auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Maßnahmen
- Einstweilige Verfügung
- Anrufung der Einigungsstelle oder des Arbeitsgerichts
- Streitpunkte und Durchsetzung
Umsetzung in der Praxis
Referenten:
Fachreferentin / Fachreferent
Seminarkosten:
Die Kosten betragen pro Person € 1.490,00 + MwSt. (zzgl. Tagungspauschale und ggf. Übernachtung / Vollpension).
Nach Eingang der Anmeldung bei EWALD & Partner GbR erhalten Sie die Anmeldebestätigung. EWALD & Partner GbR wird mit der Anmeldung beauftragt, die Seminarkosten mit dem Arbeitgeber abzurechnen.
Freistellung:
Nach §37 Abs. 6 BetrVG. Weitere Informationen zum Schulungsanspruch finden Sie unter „Schulungsanspruch“ in unserem Q&A Bereich.
Termin / Ort:
01.01.2020 bis 31.12.2021 – Auf Anfrage auch als Inhouse-Schulung!
01.03.2021 bis 03.03.2021 – Hamburg
12.04.2021 bis 14.04.2021 – Hamburg
23.08.2021 bis 25.08.2021 – Hamburg