Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen – Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzung, Kündigung
Die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen berühren den Kernbereich betrieblicher Interessenvertretung zwischen individuellen und kollektiven Rechten. Dies ist ein sensibler und konfliktträchtiger Bereich für Betriebsratshandeln, weil sich das individuelle Recht nicht immer mit den kollektiv zu schützenden Interessen deckt. Der Betriebsrat muss seine Mitwirkungsrechte im Rahmen der personellen Einzelmaßnahmen deshalb in eine personalpolitische Handlungsstrategie einpassen und diese im Betrieb vermitteln. In dem Seminar „Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen“ erwerben Sie hierfür alle notwendigen Grundlagen.
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen:
Personalpolitische Bestandaufnahme und Zielsetzung des Betriebsrat
Verhältnis Einzelarbeitsvertrag und Beteiligungsrechte
Beteiligungsrechte des Betriebsrats, §§ 92, 92a BetrVG*
Personalpolitische Lenkungsinstrumente, §§ 93 -98 BetrVG*
Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen, § 99 BetrVG*
Einstellung
- Grundlagen der Mitbestimmung des Betriebsrats
- Streitfall Fremdfirmenarbeit/freie Mitarbeit
Eingruppierung
Umgruppierung
Versetzung
Informationspflicht des Arbeitgebers
- Zeitpunkt und Umfang der Information
Verfahren nach Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber
Gründe für die Verweigerung der Zustimmung durch den Betriebsrat
- Von der Rechtsprechung anerkannte Verweigerungsgründe
- Von der Rechtsprechung nicht anerkannte Verweigerungsgründe
Gerichtsverfahren zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats
Vorläufige Durchführung einer personellen Maßnahme
Durchsetzung der Beteiligungsrechte gem. § 101 BetrVG*
Mitbestimmung bei Kündigungen gem. § 102 BetrVG*
* Weitere Informationen zu den Paragraphen finden Sie im Betriebsverfassungsgesetz
Referenten:
Fachreferentin / Fachreferent
Seminarkosten:
Die Kosten betragen pro Person € 1.090,00 + MwSt. (zzgl. Tagungspauschale und ggf. Übernachtung / Vollpension).
Nach Eingang der Anmeldung bei EWALD & Partner GbR erhalten Sie die Anmeldebestätigung. EWALD & Partner GbR wird mit der Anmeldung beauftragt, die Seminarkosten mit dem Arbeitgeber abzurechnen.
Freistellung:
Nach §37 Abs. 6 BetrVG. Weitere Informationen zum Schulungsanspruch finden Sie unter „Schulungsanspruch“ in unserem Q&A Bereich.
Termin / Ort:
01.01.2020 bis 31.12.2022 – Auf Anfrage auch als Inhouse-Schulung!