Mit § 92a BetrVG
Der neue § 92a BetrVG gibt Betriebsräten die Möglichkeit, eigene innovative Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung zu machen. Dazu gehören z. B. Vorschläge für Alternativen zur Ausgliederung von Arbeitsbereichen und Vergabe an externe Unternehmen. Im Seminar werden praxisorientiert die klassischen Initiativen des Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung dargestellt, aber auch neue Wege aufgezeigt. Die betriebliche Umsetzung im Auge behaltend, gestalten wir das Seminar von der Einbindung der Belegschaft bis hin zu den Möglichkeiten der Durchsetzung der Inhalte des Seminars. Beispielhafte Betriebsvereinbarungen inklusive.
Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG
- Vorschlagsrechte des Betriebsrats, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, Abschluss Betriebsvereinbarung, Zusammenarbeit Agentur für Arbeit und externer Sachverständiger
Eigene Vorschläge zur Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG entwickeln
- Hinzuziehung von Sachverständigen, aktive Einbindung von Arbeitnehmern, Gründung von Arbeitsgruppen und Erarbeitung von tragfähigem Konzept zur Beschäftigungssicherung und Strukturierung/Bewertung der Vorschläge
Klassische Initiativen des Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG
- Qualifizierung der Arbeitnehmer, Arbeitszeitflexibilisierung, Arbeitszeitkontenregelung, besondere Förderung von Teilzeitarbeit, Nutzungsmöglichkeiten von Altersteilzeit, Änderungen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe, Personalplanung und Stellenausschreibung verbessern, Alternativen zum Outsourcing entwickeln, Arbeitszeitverkürzung mit Lohnverzicht, Kurzarbeit und Qualifizierung, Ausschluss betriebsbedingter Kündigung mit Laufzeit, vorsorglicher freiwilliger Sozialplan
Durchsetzung der Beteiligungsrechte
- Zustimmungsverweigerung zu personellen Einzelmaßnahmen, Überstunden und Mehrarbeit
- Abbau von Arbeitnehmerüberlassungsverhältnissen
Neue Initiativen des Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG
Die Belegschaft einbinden
- Betriebsversammlung: Frühzeitige Darstellung der Vorstellungen des Betriebsrates
- Betriebsratssprechstunden
- Informationsveranstaltungen, Informationsschreiben und Arbeitnehmerbefragungen
Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
- Grundsätze zur Vorbereitung der Verhandlungen
- Erzwingung von Beratungen mit dem Arbeitgeber
- Zeitnahe Information der Belegschaft über die Ergebnisse
Betriebsvereinbarung Beschäftigungssicherung nach $ 92 BetrVG
- Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung
Referenten:
Fachreferentin / Fachreferent
Freistellung:
Nach §37 Abs. 6 BetrVG. Weitere Informationen zum Schulungsanspruch finden Sie unter „Schulungsanspruch“ in unserem Q&A Bereich.
Seminarkosten:
Die Kosten betragen pro Person € 1.190,00 + MwSt. (zzgl. Tagungspauschale und ggf. Übernachtung / Vollpension).
Nach Eingang der Anmeldung bei EWALD & Partner GbR erhalten Sie die Anmeldebestätigung. EWALD & Partner GbR wird mit der Anmeldung beauftragt, die Seminarkosten mit dem Arbeitgeber abzurechnen.
Termin / Ort:
01.01.2020 bis 31.12.2021 – Auf Anfrage auch als Inhouse-Schulung!
15.02.2021 bis 17.02.2021 – Hamburg
09.08.2021 bis 11.08.2021 – Hamburg
Kosten:
Die Kosten betragen pro Person € 899,00 + MwSt. Staffelpreise bitte anfragen.
Nach Eingang der Anmeldung bei EWALD & Partner GbR erhalten Sie die Anmeldebestätigung. EWALD & Partner GbR wird mit der Anmeldung beauftragt, die Seminarkosten mit dem Arbeitgeber abzurechnen.
Ort:
Online
Termin:
01.01.2020 bis 31.12.2021 – Auf Anfrage auch als Inhouse-Schulung!
15.02.2021 bis 17.02.2021 – Online
09.08.2021 bis 11.08.2021 – Online
Wir bieten diese Schulung auch als Inhouse Seminar oder Webinar an!