Erforderliche Grundlagenseminare für Betriebsräte
Betriebsräte werden neben ihren kollektiven Aufgaben im Rahmen des BetrVG regelmäßig auch mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Daher ist eine fundierte Kenntnis der geltenden Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer im Rahmen arbeitsrechtlicher Gesetze und vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung zum Arbeitsrecht wichtig für Ihre praktische Arbeit.
In unser Seminarreihe Grundlagen des Arbeitsrechts (Arbeitsrecht I – III) erfahren Sie alles notwendige, um für Ihre Kollegen ein kompetenter Ansprechpartner rund um die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern oder dem Tarifrecht zu sein. Unsere erfahrenen Referenten geben Ihnen einen Überblick über die relevanten Informationen und führen Sie praxisorientiert durch die Themen.

Während Sie in dem Seminar Arbeitsrecht I (AR I) beispielsweise erfahren welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Anbahnung, Dauer und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben und welche sich bei Entlohnung, Arbeitszeit, Urlaub und Krankheit ergeben, liegt der Fokus des Seminars „Arbeitsrecht II“ auf der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und den Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats. Grundlagen hierfür erhalten Sie bereits in dem Seminar AR I. Das letzte Seminar der Reihe vermittelt Ihnen vertiefte arbeitsrechtliche Kenntnisse. Da strittige Fragen oftmals vor dem Arbeitsgericht laden, bekommen Sie ebenfalls die Möglichkeit an einer Gerichtsverhandlung mit entsprechender Vor- und Nachbereitung teilzunehmen.
Weitere Informationen rund um die Themen Arbeitsrecht und betriebliches Gesundheitsmanagement finden Sie in unserem Blog.
Unsere Arbeitsrechtseminare
Seminar, Webinar
Arbeitsrecht I
Praxisnahes Basiswissen
- 3 Tage
- 4 Termine
- an 2 Orten und Online
Seminar, Webinar
Arbeitsrecht II
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- 3 Tage
- 4 Termine
- an 2 Orten und Online
Informationen zu den Schulungen
Schulungsanspruch
Die Schulungen zum Arbeitsrecht sollte jedes Betriebsratsmitglied des Gremiums besuchen. Die Erforderlichkeit muss gegenüber dem Arbeitgeber nicht näher dargelegt oder begründet werden (Bundesarbeitsgericht vom 19.07.1995 – 7 ABR 49/94), da es sich um Grundlagenschulungen handelt, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind.
Der Anspruch ergibt sich aus dem §37 Abs. 6 BetrVG. Weitere Informationen zum Schulungsanspruch finden Sie hier oder unter “Schulungsanspruch” in unserem Q&A Bereich.
Kosten der Schulung
Sämtliche Kosten für die Schulung übernimmt der Arbeitgeber unter Fortzahlung des Arbeitentgelts. Jedoch ist die Verhältnismäßigkeit der Kosten zu beachten und somit z. B. eine ortsnahe Schulung vorzuziehen. Sollte hier keine passende Schulung zur Verfügung stehen oder diese ausgebucht sein, ist es dem Betriebsrat allerdings nicht zuzumuten länger auf diese zu warten (LAG Hamm vom 17.10.2003 – 10 TaBV 83/03).
Wie funktioniert die Schulungsteilnahme?
Zu den Schulungen können Sie sich auf den jeweiligen Angebotsseiten anmelden. Die Formulare für eine Anmeldung per Fax/Mail finden Sie hier. Gerne können Sie uns auch telefonisch kontaktieren.
Um an der Schulung teilzunehmen muss der Betriebsrat in der Betriebsratssitzung einen Beschluss fassen, Betriebsratsmitglieder zu einer Schulung zu entsenden. Mehr Informationen zur Beschlussfassung finden Sie hier. Bei Fragen rufen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne persönlich!
Weitere Informationen
Wenn Sie weitere Informationen suchen, finden Sie diese auf unseren Themenseiten oder auf unserer Seite für neue Betriebsräte. Informationsbroschüren können Sie hier downloaden.
Sie haben Fragen? Ich bin für Sie da!
Von Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr