Für neu gewählte Betriebsräte
Willkommen im Amt!
Herzlichen Glückwunsch zur Wahl als Betriebsrat!
Mit der Wahl zum Betriebsrat haben Sie ein außerordentlich wichtiges Amt übernommen. Sie vertreten nun Ihre Kolleg*innen im Betrieb in allen Belangen des betrieblichen Alltags.
Bei Einstellungen, Kündigungen oder Veränderungen der betriebl-ichen Organisation sind Sie ebenso zu beteiligen wie auch bei alltäglichen betrieblichen Angele-genheiten – ob es um Ruheräume, Parkordnung, Rauchverbot oder um Arbeitszeit und Pausen geht.
Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats sind unterschiedlich stark ausgeprägt:
Vom Anspruch auf rechtzeitige und umfassende Information durch den Arbeitgeber über die Verpflichtung des Arbeitgebers, sich mit dem Betriebsrat zu beraten und ihn anzuhören bis hin zu einer vor-herigen Zustimmung des Betriebs-rats als Wirksamkeitsvoraussetz-ung für das Handeln des Arbeitge-bers.
Um Ihnen den Einstieg in diese verantwortungsvolle Arbeit zu erleichtern, finden Sie auf dieser Seite eine Reihe von Informationen, Tipps und mehr.
Für einen schnellen Einstieg, einen schnellen Überblick und einen schnellen Erfolg in Ihrer Arbeit können Sie sich unten die Kurzinformation “Das Handbuch für neue Betriebsräte” herunterladen – von uns für neu gewählte Betriebsräte. Hier erfahren Sie alles über die ersten Schritte, erhalten Musterschreiben und vieles mehr. Außerdem können Sie sich in unserem Q&A Bereich ausführlich über Ihren Schulungsanspruch sowie zu vielen weiteren Thmen informieren. Die rechtliche Grundlage und Ihren Seminaranspruch als Betriebsratsmitglied haben wir Ihnen auch als download zur Verfügung gestellt. Am Ende der Seite finden Sie weitere Links zu relevanten Themen für neu gewählte Betriebsräte.
Jedes Betriebsratsmitglied hat ohne einen besonderen betrieblichen Grund einen Anspruch darauf, diese Grundlagenseminare zu besuchen, um mit der Teilnahme die Grundkenntnisse im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht zu erlernen.
Die Betriebsratstätigkeit ist extrem vielseitig. Doch alles, was Betriebsräte können müssen, um ihr Amt erfolgreich auszuüben, lernen sie nach Amtseintritt. Betriebsratsmitglieder haben ein Recht auf die Teilnahme an Schulungen, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Ohne Wissen geht es nicht. Das hat auch das Bundes-arbeitsgericht so gesehen. Bereits 1981 hat es klargestellt, dass verantwortungsvolle Betriebsratsarbeit nur dann möglich ist, wenn jedes Betriebsratsmitglied über das erforderliche Mindestwissen zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt.
Konstituierende Betriebsratssitzung
Durch die konstituierende Betriebsratssitzung beginnt der Betriebsrat zu existieren. Wie die Sitzung abläuft und wie das Protokoll aussehen …
Freistellung: Betriebsratsarbeit erledigen
Die Freistellung des Betriebsrats nach § 37 BetrVG erleichtert eine Balance zwischen der Betriebsratsarbeit und der regulären Arbeit zu finden. Denn neu …
Findung im bestehenden Team
Zur neuen Amtsperiode stellt sich für Betriebrät*innen die Frage, wie aus den Individuen ein Team werden kann. Insbesondere zu diesem Zeitpunkt …
Kündigungsschutz des Betriebsrats
Betriebsratsmitglieder haben einen besonderen Kündigungsschutz aus § 15 KSchG. Eine “ordentliche” Kündigung ist hier nicht möglich…
Beschlussfassung
Die Beschlussfassung ist ein zentrales Thema für Betriebsräte. Dennoch ist es gar nicht so leicht einen gültigen Beschluss zu fassen. Wie das …
Geschäftsordnung von Betriebsräten
In einer Geschäftsordnung sind alle wesentlichen Punkte geregelt, die helfen die Betriebsratsarbeit zu strukturieren und interne Abläufe festzulegen. Das ist…
Anspruch auf Arbeitsmittel
Danach hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung im erfoderlichen Umfang …
Betriebsratsbüro
Immer wieder stellt sich bei neu gewählten Betriebsräten die Frage nach einem geeigneten Arbeitsplatz. Für ordnungsgemäße Betriebsratstätigkeit …
Schulungsanspruch
Jedes Betriebsratsmitglied hat ohne einen besonderen betrieblichen Grund einen Schulungsanspruch und darf entsprechend Grundlagenseminare besuchen, um …
Der Betriebsrat stellt sich vor
Der Betriebsrat informiert im Idealfall regelmäßig die Belegschaft über seine Tätigkeiten. Doch wie viele Personen in der Belegschaft wissen wirklich …
Betriebsversammlung
Betriebsversammlungen sind periodisch stattfindende Veranstaltungen des Betriebsrats und der Belegschaft. Sie bieten die Gelegenheit …
Vorbereitung der Betriebsversammlung
Im Folgenden finden Sie unsere Checkliste zur Vorbereitung der Betriebsversammlung, um diese professionell zu planen und durchzuführen. Sie möchten …
Im Mai 22 starten wir unseren On-Boarding Monat für neue Betriebsräte. Wie bei einem Adventskalender begleiten wir Betriebsräte 31 Tage lang und bieten Ihnen Tag für Tag eine neue Arbeitshilfe. Schritt für Schritt führen wir Sie in Ihr neues Amt ein und vermitteln wichtige Informationen für den Start ins Ehrenamt. Dabei bauen die einzelnen Arbeitshilfen schrittweise aufeinander auf.
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