In einer Betriebsvereinbarung sind wichtige Rahmenbedingungen des Arbeitslebens zwischen Betriebsrat, Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt, z. B. Fragen des Arbeits- Gesundheitsschutzes. Durch eine Betriebsvereinbarung gem. § 77 BetrVG können der Arbeitgeber und der Betriebsrat Pandemiemaßnahmen, die den Betrieb betreffen und nicht bereits durch Tarifvertrag geregelt sind (§ 77 Abs. 3 BetrVG), gemeinsam vereinbaren.
Gerade in Krisenzeiten ist es besonders wichtig mit einer Betriebsvereinbarung eine rechtssichere Grundlage für betriebliches Handeln zu schaffen. Der Schutz der Beschäftigten kann so optimal gestaltet werden.
Die Corona-Pandemie erfordert unmittelbares Handeln auf vielen Feldern. Von einer Regelung zur Hygiene im Betrieb, der Notwendigkeit mit Dienstreisen und Kundenkontakten anders umzugehen bis zu den Themen Telearbeit / Home-Office und Kurzarbeit, die auch nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats eingeführt werden kann.
Für alles das braucht es einen Rahmen und ein Konzept. Sie erfahren, wie Sie eine Rahmenbetriebsvereinbarung und Betriebsvereinbarungen entwickeln und durchsetzen.
Themen
Rahmenbetriebsvereinbarung zur Corona-Pandemie
Rechtsgrundlage einer Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
Zuständigkeit: Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat
Verhältnis: Betriebsvereinbarung – Arbeitsvertrag – Tarifvertrag
Tarifvertrag: Öffnungsklausel
Arbeitnehmerrechte aus Betriebsvereinbarungen
- Inhalte und Gestaltungsmöglichkeiten eine Betriebsvereinbarung zur Pandemie
- Betriebsvereinbarung: Möglichkeiten und Grenzen, Tarifvorbehalt und Günstigkeitsprinzip
- Mögliche Struktur oder Inhalte der Betriebsvereinbarungen zur Pandemie
- Rahmenbetriebsvereinbarung
- Betriebsvereinbarungen (Corona-Pandemie, PDCS-Prozess, Kurzarbeit, Home-Office, Hygiene …)
- Betriebliche Pandemieplanung
- Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften
- Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
- Arbeitszeitveränderungen
- Hygienevorschriften
- Arbeitszeit
- ständigen Verbesserungsprozess (PDCA) – Gefährdungsbeurteilung
- Information der Belegschaft
- Betriebsvereinbarung: Möglichkeiten und Grenzen, Tarifvorbehalt und Günstigkeitsprinzip
- Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
Referenten
Fachreferentin / Fachreferent
Freistellung
Nach §37 Abs. 6 BetrVG. Weitere Informationen zum Schulungsanspruch finden Sie hier oder unter “Schulungsanspruch” in unserem Q&A Bereich.
Wir bieten diese Schulung als Inhouse Seminar oder Webinar an!