Wer sich beharrlich weigert, seine Arbeit auszuführen, riskiert eine fristlose Kündigung. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die meinen, sie würden zu wenig Lohn erhalten. Ein entsprechender Irrtum schützt nicht vor Entlassung. Mit seinem Urteil hob das LAG Schleswig-Holstein die arbeitnehmerfreundliche Entscheidung der Vorinstanz auf.
Quelle: LAG Schleswig-Holstein, 17.10.2013, 5 Sa 111/13
Betriebsratsarbeit
Kündigung
Betriebsäte sind regelmäßig die erste Anlaufstation, wenn Veränderungen oder auch Beendigungen eines Arbeitsverhältnisses anstehen. Antworten auf die häufigsten Fragen, mit denen Betriebsräte konfrontiert werden, finden Sie in diesem Beitrag. Kann eine Kündigung mündlich erfolgen? Ein Weiterlesen…