Betriebsratsarbeit
Betriebsversammlungen in Zeiten einer Pandemie
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass der Betriebsrat vierteljährlich Betriebsversammlungen einzuberufen hat (§ 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Doch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie haben viele Betriebsräte ihre Betriebsversammlungen abgesagt. Hier erfahren Sie, wie Sie Betriebsversammlungen auch während einer Pandemie sicher durchführen können! Am Ende des Artikels können Sie außerdem die Handlungsempfehlungen des Research Institute for Exhibition and Live-Communication (R.I.F.E.L.) für Veranstaltungssicherheit downloaden (1).
Von E&P, vor