ZEN- Sozialplan

Wenn Personalabbau ansteht und ein Sozialplan notwendig ist, ist der Betriebsrat in ganz besonderer Weise gefordert. Dabei ist es wichtig, dass er sich so schnell wie möglich eine juristische Beratung sucht, denn damit ist die juristische Seite der Aufgabe in der Regel bereits gelöst. Darüber hinaus ist der ZEN Sozialpan hoch relevant, da der Betriebsrat weiterhin in der Verantwortung ist einen Interessenausgleich und einen Sozialplan zu gestalten. Insbesondere beim Sozialplan haben sich Modelle etabliert, die die Interessen der Betroffenen nicht optimal erfüllen.
EWALD & Partner tritt für einen Sozialplan ein, der zukunftsweisend und einzelfallgerecht erstellt wird! Während nahezu 85% aller Sozialpläne als sogenannte Divisoren-Sozialpläne und ca. 15% als sogenannte Punkte-Sozialpläne abgeschlossen werden, ist dieser – vom BAG geforderter – ZEN Sozialplan nahezu unbekannt, obwohl diese Sozialplanvariante für die Arbeitnehmer eine Reihe von entscheidenden Vorteilen hat. Einführende Informationen zum Sozialplan finden hier.
Die gesetzliche Interessenvertretung steht hier vor einer ganz besonderen Herausforderungen und der Gesetzgeber hat Ihnen dazu entsprechende Handlungsmöglichkeiten eröffnet (§ 112 BetrVG).
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