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Schmerzensgeldanspruch ist nach zwei Jahren verwirkt

Veröffentlicht von Betrieb am Februar 5, 2014Februar 5, 2014

Ein Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings verwirkt nach zweijährigem Abwarten. Der Arbeitgeber muss danach nicht mehr mit einer Inanspruchnahme durch den Arbeitnehmer rechnen.
Quelle: LAG Nürnberg,  25.07.2013, 5 Sa 525/11

Kategorien: Alle BeiträgeBetriebsratsarbeit

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